Psychische Erkrankungen gehören bereits heute zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung. Gerade deshalb ist eine starke ambulante psychotherapeutische Versorgung entscheidend für die Stabilität unseres Gesundheitssystems und unserer Gesellschaft.
Das Bundesgesundheitsministerium bringt kurzfristig Änderungen in das BStabG-Gesetz ein!
Kurz vor der abschließenden Beratung im Gesundheitsausschuss werden Änderungsanträge zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz bekannt, die den gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ersatzlos streichen sollen.
Das Aktionsbündnis Psychotherapie ist das jüngste und am schnellsten wachsende
1 Honorarkürzungen sofort zurücknehmen – Versorgung darf nicht kaputtgespart werden.
2 Keine Budgetierung von Psychotherapie – Ohne sichere Honorare sterben Praxen!
3 Zusätzliche Kassensitze schaffen – Der Bedarf ist lange bekannt – ausreichend umgesetzt wurde er nicht (2019 gab es einmalig ca. 800 Neuzulassungen – benötigt waren mind. 2400 laut BPtK).
4 Weiterbildung finanzieren durch Kostenübernahme von GKV und Bund – wie bei allen anderen Facharztgruppen auch. Ohne Nachwuchs keine Versorgung.
5 Faire Vergütung psychotherapeutischer Leistungen – Angleich zu anderen Facharztgruppen (wie vom BSG angeordnet): plus ca. 30 %; jährliche Anpassung bei steigenden Kosten.
6 Direkter Zugang zur Psychotherapie muss bleiben – Keine zusätzlichen Hürden für Patient*innen und keine Gefährdung des Therapieerfolgs durch mangelnde Passung.
7 Echte Therapie statt Ersatz durch Apps oder KI – Digitale Angebote können unterstützen, aber nicht behandeln.
Anrufen oder E-Mail schreiben. Bitte bleibt am Telefon und in E-Mails freundlich und sachlich.
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