Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für GesundheitEntwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisie-rungsgesetz)”

Am Montag, den 20. April 2026 hat ver.di in der Verbändeanhörung im Bundesministerium zum genannten Gesetzentwurf Stellung genommen:

Der Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) hat eine erhebliche Schieflage, er belastet vor allem Versicherte bzw. Patient*innen und Beschäftigte im Gesundheitswesen.

Dadurch, dass alle Ausgaben mit der Grundlohnrate verknüpft werden sollen, wird ein harter Ausgabendeckel eingeführt, der die notwendigen Bedarfe völlig außer Acht lässt. Die Ausgaben im Gesundheitssystem entwickeln sich nach anderen Faktoren als die Grundlohnrate. Versorgung muss bedarfsorientiert stattfinden und darf nicht nur nach nackten ausgerichtet werden.

Die vorgelegten Maßnahmen bieten zudem keine Lösungen für eine faire und nachhaltige Finanzierung der GKV. ver.di setzt sich klar für Reformen im Gesundheitswesen und dessen faire und nachhaltige Finanzierung ein. Nach dem Prinzip „starke Schultern müssen mehr tragen als schwache“ ist die Einnahmeseite zu stärken, versicherungsfremde Leistungen sind aus Steuermittel zu finanzieren und mittel – und langfristig braucht es Strukturreformen für eine flächendeckende bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Die Verengung der Maßnahmen auf den Bereich der Ausgabenseite lässt die grundlegenden Herausforderungen und Chancen, die sich auf der Einnahmenseite bieten, völlig außer Acht.

Durch die Verknüpfung von Grundlohnrate und Ausgaben wird unmittelbar in die Tarifentwicklung eingegriffen: Steigende Personalkosten, Fachkräftemangel und wachsende Anforderungen im Gesundheitswesen werden nicht ausreichend berücksichtigt. Die Folge könnte eine zunehmende Arbeitsverdichtung, sinkende Attraktivität der Berufe und langfristig eine Verschärfung des Personalmangels sein.

Besonders kritisch ist die Situation zudem in der stationären Versorgung. Krankenhäuser stehen bereits heute unter massivem wirtschaftlichem Druck. Die geplanten Begrenzungen bei den Vergütungssteigerungen und die Streichung der Meistbegünstigtenklausel drohen diese Lage zusätzlich zu verschärfen. Wenn Kostensteigerungen nicht refinanziert werden können, geraten Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung und Personal ins Hintertreffen. Dies erhöht das Risiko von Versorgungsengpässen, Standortschließungen und einer schleichenden Verschlechterung der Versorgungsqualität – insbesondere in strukturschwachen Regionen.

Insgesamt verfolgt der Entwurf eine klare Linie: Die Stabilisierung der Beitragssätze erfolgt primär durch Ausgabendeckel und eine stärkere Belastung der Versicherten – nicht durch eine nachhaltige Reform der Einnahmeseite. Aus Sicht von ver.di ist dieser Ansatz kurzfristig fiskalisch wirksam, aber langfristig sehr riskant und deshalb abzulehnen. Es droht eine strukturelle Unterfinanzierung des Systems, die sich in schlechteren Arbeitsbedingungen, eingeschränkter Versorgung und wachsender sozialer Ungleichheit niederschlägt.

Die Stellungnahme beschränkt sich auf die aus Gewerkschaftssicht besonders relevanten Punkte.