Als Bündnis für ein gemeinwohlorientiertes Gesundheitswesen in NRW haben wir den Krankenhausplan bereits vor dessen Umsetzung im Jahr 2022 kritisch begleitet.

Dabei ging es uns nicht nur darum zu hinterfragen, ob und wie eine Krankenhausplanung den gesellschaftlichen und medizinischen Veränderungen gerecht werden kann und auch muss, es ging und geht uns, bis zum heutigen Tag darum, dass die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung gewährleistet werden muss.

Zentralisierung, Ambulantisierung und Qualitätssteigerung haben ohne Frage ihre Berechtigung, wenn sich diese am Bedarf der Bevölkerung und an evidenzbasierten Vorgaben orientieren.

Seit dem 1. April 2025 ist dieser Krankenhausplan in NRW nun in Umsetzung. Es ist ein Paradigmenwechsel, verbunden mit dem Versprechen eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und flächendeckende stationäre Versorgung neu aufzustellen.

Im Krankenhausplan NRW, der unter dem Motto „Die Strukturen müssen für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Strukturen“ zeigen sich aus unserer Sicht an vielen Stellen massive Schwachstellen, welche bereits jetzt zu Versorgungslücken führen.

Betrachten wir die Ziele der sogenannten „leistungs-, bedarfs- und qualitätsorientierten Krankenhausplanung“ im Einzelnen:

Ziele der neuen Krankenhausplanung:

Senkung der Fallzahlen
Eine Leistungs- (Fallzahl-) Steigerung soll mit diesem Krankenhausplan nicht mehr möglich sein. Doch solange die Fallpauschalen und der Zwang, mit Gesundheitsleistungen Gewinne zu erwirtschaften, beibehalten wird, wird sich an der Logik der Mengenausweitung nichts ändern.
Der Konkurrenzkampf der Krankenhäuser wird dagegen verschärft. Ein Wettlauf um (Personal-)Kostenabbau und Investitionsfähigkeit wird weiter vorangetrieben!

Bettenabbau
18.400 Betten, sollen bis zum Jahr 2032 abgebaut werden.
13.600 über eine Steigerung der Auslastung bei gleichzeitiger

Verweildauerverkürzung.
Dies ist definitiv eine Arbeitsverdichtung für das ohnehin massiv belastete Personal und wird an Belastungsgrenzen gehen! Nachweislich führen jedoch Überlastungen zu einer schlechteren Versorgung und einer Steigerung der Mortalität.

Ambulantisierung
4.800 Fälle sollen über eine Leistungsverschiebung in den ambulanten Sektor verschoben werden. Die angestrebte „Ambulantisierung“ soll 11,8 % der für 2032 prognostizierten Fälle (570.000/ Jahr) umfassen.
Zwar gibt es diverse MVZ, welche ambulant versorgen und operieren. Diese sind überwiegend privatwirtschaftlich aufgestellt und häufig von investorengetragenen Ketten getragen.  Es gibt bis heute keine Versorgungszentren (wie im Krankenhausplan beschrieben), die Patient*innen außerhalb der üblichen „9 to 5“ Zeiten oder an Wochenend- und Feiertagen versorgen.
Daher kommt ein großer Teil der hilfesuchenden Bürger in diesen Zeiten weiterhin in die Notfallversorgenden Krankenhäuser. Dies führt erneut zu Überlastung der dort Tätigen, zu einer schlechteren Versorgung mit langen Wartezeiten, verbunden mit dem steigenden Risiko von Mortalität und nicht zeitgerechter Versorgung.
Aus finanzieller Sicht entsteht zusätzlich ein Kostenproblem, denn Erlöse, welche die Krankenhäuser für die Versorgung von ambulanten Patient*innen erhalten (13,20 Euro) decken in keinem Fall die Kosten. Dies führt dann wieder zu einer Finanzierungsproblematik, welche Krankenhäuser im schlimmsten Fall in die Insolvenz treiben.

Die herausstechende Problematik jedoch ist, dass das MAGS der Aufgabe zur Sicherstellung von Versorgungsstrukturen nicht nachkommt. Wenn z.B. eine Geburtshilfe oder eine Augenklinik geschlossen wird, verweist das MAGS auf den „freien Markt“ und verteilt die Fälle um.
Abteilungen und Krankenhäuser schließen (fast immer) aus Kostengründen, ohne dass es irgendjemanden interessiert, ob künftig die Bürger noch zeitnah und sicher versorgt werden. Hier ignoriert das Land wissentlich seine Verpflichtung zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung!

Zentralisierung
Der Krankenhausplan sieht vor, dass nicht jedes Krankenhaus alles leisten muss und soll.
Bis zu einem gewissen Grad ist das nachvollziehbar, da insbesondere in hochkomplexen Behandlungen Erfahrung ein wichtiger Parameter ist, um Risiken für die betroffenen Patient*innen zu minimieren.
Vorgaben nach G-BA Beschluss zu solchen hochkomplexen Behandlungen und Eingriffen gibt es bereits seit vielen Jahren und diese werden auch immer neu aktualisiert. Erreicht ein Krankenhaus diese Vorgaben nicht, wird dies nicht zum Anlass genommen, das Angebot zu verbessern. Vielmehr darf das Krankenhaus diese Behandlungen künftig nicht mehr durchführen.

Der Krankenhausplan NRW reduziert, spezialisiert, fokussiert und konzentriert Leistungen stärker auf größere Häuser. Argumentativ verbindet man nun vermeintlich wissenschaftlich, evidenzbasierte Vorgaben mit monetären Notwendigkeiten, um die geplante Zentralisierung zu begründen und parallel kleinere Krankenhäuser zu schließen. Dies geschieht unter dem Schlagwort „Qualitätsverbesserung“.
Eine stärkere Konzentration von hochkomplexen und planbaren Eingriffen kann medizinisch sinnvoll sein – und eine längere Anfahrt ist hier für Patient*innen und Angehörige auch zumutbar.

Problematisch ist, dass auch sensible und zeitkritische Bereiche deutlich reduziert werden – obwohl Zeit bis zur Behandlung hier über Leben, Gesundheit und gute Genesung entscheiden kann.

Die Reform setzt vor allem auf Zentren – und blendet Wohnortnähe als Qualitätsmerkmal weitgehend aus-  Dagegen wächst der Anteil von Häusern, die planbare und wirtschaftlich attraktive Fachbereiche anbieten. Diese befinden sich häufig in privater Hand.

So ist dieser Krankenhausplan in erster Linie ein massives Sparprogramm zu Lasten der Grund- und Regelversorgung und von nicht planbaren Bereichen  wie Notfallversorgung, Geburts- und Kinderkliniken und geriatrischen Abteilungen.

Die Reformierung unseres Krankenhauswesens findet im Ergebnis vor allem auf dem Rücken von Marginalisierten statt.

Sensible Kürzungen werden überdurchschnittlich häufig in Bereichen vorgenommen, in denen Frauen und Kinder und alte Menschen die größte Patient*innengruppe sind z. B. Geburten, Neugeborenenversorgung, Behandlung von Ovarialkarzinomen, Altersmedizin und Schlaganfallversorgung.

Zusätzlich entstehen weiter Versorgungslücken in den bereits bekannten versorgungsschwachen Bereichen wie dem ländlichen- und strukturschwachen Raum.

Entsprechend verfehlt die neue Krankenhausplanung die selbst gesetzten zentralen Erreichbarkeitsziele in kritischen Bereichen:
– Grundversorgung (20 Autominuten für 90% der Bevölkerung): in 12 von 31 Kreisen verfehlt
– Schlaganfallversorgung (30 Autominuten für 90% der Bevölkerung): in 7 von 31 Kreisen verfehlt
– Geburtshilfe (40 Autominuten): in 10 von 31 Kreisen verfehlt

Um diese Entwicklung jedoch zu bremsen und sicherzustellen, dass Gebärende, ältere Menschen als auch Kinder gut und zeitnah versorgt werden können, muss das Land Grenzen einziehen und darf es nicht dem „freien Markt“ überlassen, welche Versorgungsleistungen ein Krankenhaus künftig anbietet. Vergebene Fallzahlen sind als staatlicher Auftrag zu werten und vom Land durchzusetzen.

Gänzlich vernachlässigt werden in dieser Krankenhausplanung jedoch die betroffenen Beschäftigten welche die Folgen dieser Planung ausbaden werden  müssen.

Denn ein Ziel in den Krankenhausplanungen sind verkürzte Liegezeiten und maximale Bettenauslastungen:

Der überwiegende Anteil der Beschäftigten in der Daseinsvorsorge sind Frauen. Bereits jetzt sind diese überlastet, weil es zu wenige Pflegende gibt. Kürzere Verweildauern und höhere Bettenauslastung bedeutet jedoch vor allem mehr Arbeit bei weniger Zeit.
Das hilft weder den Beschäftigten, noch dient es der Qualitätssicherung für die Patient*innen. Abteilungsschließungen und Krankenhausschließungen wird viele dieser hochqualifizierten Frauen in eine prekäre Situation bringen.
Sicher ist aber bereits jetzt, dass diese Beschäftigten nicht immer ein neues Krankenhaus wählen, um weiterzuarbeiten. Viele werden vorzeitig in Rente gehen, viele werden sich eine alternative Beschäftigung außerhalb der Daseinsvorsorge suchen.

Damit wird das Versorgungsproblem mit Blick auf eine ausreichende Personalbemessung jedoch eher größer als kleiner.
Mehr als ¾ der Pflegenden leisten regelmäßig Überstunden und Mehrarbeit- ein Schelm wer dabei an Qualitätssteigerung denkt…

Durch die Verschiebung in den ambulanten Bereich sehen wir parallel eine zunehmende Tarifflucht. Das heißt auch hier finden sich vor allem Frauen in zunehmend schwierigen Arbeitsbedingungen, sei es die Bezahlung, sei es Sonderleistungen oder auch flexible Arbeitsbedingungen.

Frauen tragen den Löwenanteil in der Sorgearbeit und viele von ihnen nicht nur auf der Arbeit, sondern auch im Privatleben on Top.

Der Ansatz einen Krankenhausplan zu erstellen, der auf die veränderten Möglichkeiten und Strukturen in der Forschung und Wissenschaft, in der technischen Entwicklung und auf die demographischen Bevölkerungsentwicklungen reagiert, ist sinnvoll und zielführend.

Ein Krankenhausplan, der allerdings den primären Fokus auf Einsparungen legt, wird scheitern, wenn es um die Versorgungssicherheit geht und am Ende mehr Kosten produzieren und im schlimmsten Fall Gesundheit gefährden.

So fällt die Bilanz des Bündnisses zum Krankenhausplan in NRW nach einem Jahr kritisch aus:

Die Reform adressiert teilweise reale Defizite des bisherigen Systems. In ihrer aktuellen Ausgestaltung führt sie jedoch zu neuen Problemen:

  • Versorgungslücken, insbesondere in ländlichen (Rand-)Gebieten
  • Benachteiligung marginalisierter Gruppen – etwa Frauen, Kinder, behinderten und alten Menschen
  • Überlastung der noch zu Verfügung stehenden und aufnehmenden Kliniken
  • Unzureichende Beteiligung, Absicherung und Mitbestimmung der Beschäftigten
  • Besonders brisant: Die NRW-Krankenhausplanung gilt als Blaupause für die bundesweite Krankenhausreform. Fehlentwicklungen, die hier entstehen, könnten sich dort wiederholen.

Daher bleiben die wichtigsten Forderungen des Bündnisses erhalten:

Versorgungssicherheit garantieren
Neue Strukturen müssen aufgebaut sein, bevor Leistungen verlagert oder geschlossen werden.

Bedarfsorientierte Planung statt Profitlogik
Krankenhausversorgung muss sich an Patient*innenbedürfnissen orientieren – nicht an wirtschaftlichen Anreizen.

Transparenz und Mitbestimmung sichern
Gewerkschaften, Beschäftigten- und Patient*innenvertretungen müssen frühzeitig und umfassend beteiligt werden.

Beschäftigte absichern
Arbeitsplätze, Tarifbindung und Mitbestimmungsrechte müssen auch im Umbauprozess erhalten bleiben.

Abschaffung der Fallpauschalen und Rückkehr zu einem sozialen Selbstdeckungsprinzip

Bedenklich aus Sicht des Bündnisses ist das Ignorieren von Grundsätzen, die unsere Demokratie und unsere Gesellschaft zusammenhalten. Eine davon ist die gleichwertige und gute Versorgung aller Bürger bei Krankheit.

Viel wird über die exorbitanten Kostensteigerungen im Gesundheitswesen geredet, aber nur ganz wenige haben einen Blick darauf, woher sie kommen!

Dazu zwei Feststellungen:
1. In der Zeit als es noch eine Selbstkostendeckung gab, sanken die Belegungstage um rund 25 Prozent.

Die Absenkung der Belegungstage im Rahmen der DRG-Finanzierung war viel geringer und lag im Zeitraum von 2004 bis 2023 bei ca. 12%.
Denn solange Krankenhäuser für Mengen bezahlt werden, wird es immer den Anreiz geben, möglichst viele Patient*innen zu behandeln.

2. Obwohl sich die Verweildauer von 14 Tagen in 1991 auf 7,2 Tage in 2023 reduziert hat, stiegen die Kosten für die Krankenkassen von 37,5 Milliarden Euro für das Jahr 1991 auf 120,5 Milliarden Euro im Jahr 2023

Das wohlgemerkt, trotz verkürzter Liegezeiten und deutlich weniger Krankenhäuser!
Wer kann da noch behaupten, dass wir in Deutschland zu viele Krankenhausbetten haben?

Zusammengefasst: Die Privatisierungspolitik der letzten 40 Jahr hat zu den Fehlentwicklungen geführt, die jetzt beklagt werden, zu Über- und Unterversorgung.

Wenn Ärzt*innen und Pflegekräfte nicht pro Operation und pro Patienten bezahlt werden würden, sondern dafür, dass sie da sind und ihre Arbeit machen, dann gäbe es weder Anlass noch Druck, finanziell vorteilhaftere Behandlungen in der Therapie vorzuziehen und zu präferieren und ihre Anzahl zu steigern.

Eine zukunftsfähige Krankenhausversorgung braucht mehr als Strukturreformen am Reißbrett. Sie braucht verlässliche Finanzierung, gute Arbeitsbedingungen und eine Planung, die Patient*innen, Beschäftigte und Regionen gleichermaßen berücksichtigt.