Anlässlich der heutigen Unterzeichnung des Koalitionsvertrages durch CDU und SPD veröffentlicht das Bündnis Krankenhaus statt Fabrik eine Bewertung der krankenhauspolitischen Aussagen darin. Trotz massiver Kritik von CDU/CSU bei seiner Verabschiedung bleibt das „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ (KHVVG) des scheidenden Gesundheitsministers Karl Lauterbach Grundlage der Krankenhauspolitik. Insbesondere die Mindestvorhaltezahlen und Mindestzahlen in der Onkologie bleiben erhalten und damit auch deren Auswirkungen: Es wird zu vielen Schließungen von Krankenhäusern und Abteilungen kommen.

Lediglich der Zeitplan der alten Regierung wird nun etwas gestreckt und die Möglichkeiten für Ausnahmen durch die Länder werden etwas erweitert. Außerdem übernimmt der Bund nun die Kosten für den Transformationsfonds anstelle der Gesetzlichen Krankenkassen. Sind dies kleine Schritte in die richtige Richtung, sind andere Regelungen als Klientelpolitik einzustufen, so eine Stärkung der Fachkrankenhäuser, die zumeist Privaten gehören, des Belegarztwesens und die Beschränkung der Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung auf Ausnahmefälle, die den ökonomischen Interessen der niedergelassenen Ärzt*innen zugutekommt.

In seinen wesentlichen Bestandteilen bleibt das KHVVG zudem in Kraft. „Damit wird sowohl die Ökonomisierung mit all ihren Fehlanreizen fortgeschrieben, als auch der Druck verstärkt, Krankenhäuser und Abteilungen zu schließen und zusammenzulegen. Eine wirkliche Entökonomisierung mit Gewinnverbot und Selbstkostendeckung ist leider in weiter Ferne“, so Dr. Thomas Böhm vom Bündnis Krankenhaus statt Fabrik.

Zudem sollen gesetzliche Rahmenbedingungen für den Gesundheitssektor im Verteidigungs- und Bündnisfall geschaffen werden: Die Militarisierung des Gesundheitswesens wird also auf die Agenda gesetzt.

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Bewertung Koalitionsvertrag