Krankenhaus statt Fabrik veröffentlicht Stellungnahme zu den politischen Aufgaben nach Verabschiedung des KHVVG

Das KHVVG ist im Dezember 2024 zwar in Kraft getreten, der Prozess seiner Umsetzung hat jedoch gerade erst begonnen. Verschiedene Festlegungen, wie zu den Mindestvorhaltezahlen, stehen noch aus. Auch die neue Bundesregierung hat eine „Weiterentwicklung“ angekündigt. Das Bündnis Krankenhaus statt Fabrik (KsF) sieht daher noch Möglichkeiten, auf eine Änderung der Reform an entscheidenden Punkten hinzuwirken, um eine drohende Verschlechterung der stationären Versorgung durch Zentralisation und Schließungen sowie Unterfinanzierung zu verhindern. Es hat hierfür mehrere Vorschläge in einer Stellungnahme veröffentlicht. Den dringendsten Handlungsbedarf sieht KsF an folgenden Stellen:

1. Krankenhausplanung: Die Länder legen in der Krankenhausplanung die Vergabe der Leistungsgruppen fest. Es muss daher sichergestellt werden, dass diese demokratisch unter Beteiligung aller Betroffenen, insbesondere der Beschäftigten und der Bevölkerung, erfolgt. Eine besondere Rolle sieht KsF hierbei bei der betrieblichen Interessenvertretung, die auf die Herausgabe von Informationen über die Vergabe von Leistungsgruppen bestehen und sowohl Beschäftigte als auch Bevölkerung hierüber informieren sollte, um Widerstand gegen drohende Verschlechterungen zu ermöglichen.

2. Mindestzahlen: Die im KHVVG vorgesehenen Regelungen zu Mindestzahlen bei Leistungsgruppen und bei chirurgisch-onkologischen Eingriffen drohen die Versorgung durch Entzug der Vorhaltevergütung selbst an Krankenhäusern zu verschlechtern, denen die Länder Leistungsgruppen zugewiesen haben. Sie sind nicht nur nicht evidenzbasiert wie etwa die Mindestmengen des GBA, sondern auch ein unzulässiger Eingriff in die Landesplanung. Beide Vorhaben müssen daher gänzlich verhindert werden. Da auch der Bundesrat einer notwendigen Rechtsverordnung zu den Mindestvorhaltezahlen für die Leistungsgruppen zustimmen muss, sieht KsF auch auf Landesebene Möglichkeiten aktiv zu werden, um sie zu verhindern.

3. Vorhaltevergütung: Die geplante Vorhaltevergütung ist kein Mittel gegen die Unterfinanzierung der Krankenhäuser, sie verschärft sie noch. Wie die DRGs ist sie abhängig von den Fallzahlen und wird zudem an die Leistungsgruppen gebunden. Im besten Fall wird sie zu einer Umverteilung von kleinen zu großen Krankenhäusern führen, mit unabsehbaren Folgen für die flächendeckende Versorgung. Die Verschiebung ihrer Einführung auf 2027 sollte genutzt werden, um Druck für eine Änderung in Richtung einer wirklich sachgerechten Vergütung nach dem Selbstkostendeckungsprinzip, vor allem eine Herausnahme aller Personalkosten aus den DRGs, aufzubauen.

4. Weitere drohende neoliberale Reformen: Neben diesen zentralen Punkten das KHVVG betreffend geht das Bündnis auch auf weitere sich abzeichnende neoliberale Reformvorhaben der neuen Bundesregierung ein, wie Leistungseinschränkungen und Zuzahlungen bei den gesetzlichen Krankenkassen, Ambulantisierung oder eine Reform der Notfallversorgung. Hier gilt es, neben weiteren Analysen der jeweiligen Pläne frühzeitig Kritik zu üben und alternative Gegenvorschläge aufzustellen.

Die vollständige Stellungnahme ist auf der Homepage von Krankenhaus statt Fabrik zu lesen:
https://www.krankenhaus-statt-fabrik.de/2025/06/18/politische-aufgaben-nach-verabschiedung-des-khvvg/