Die Ablehnung des Eilantrags durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist besorgniserregend!

Das erste Problem ist die Erreichbarkeit: dass das Verwaltungsgericht konstatiert, dass es reicht, in 40 Minuten ein Level 2-Zentrum zu erreichen, halten wir für sehr gewagt: nicht jede Frühgeburt ist vorher geplant/absehbar, ein Kind von ca. einem Kilo kommt deutlich schneller auf diese Welt, als wenn es, wie andere Kinder, gute drei Kilo wiegt. So muss sich im Notfall eine Frau entscheiden, ob sie bis zur weiter entfernten Klinik fährt mit dem Risiko, dass das Kind auf der Autobahn zur Welt kommt oder in eine Klinik geht, die das Kind nach der Geburt verlegen muss. Wie das Gesundheitsministerium zu der Einschätzung kommt, dass dies angeblich eine unwahrscheinliche Fallkonstruktion ist, erschließt sich überhaupt nicht.

Und hier kommt dann das zweite Problem: bei Kindern mit einem solch niedrigen Geburtsgewicht ist das Risiko einer Hirnblutung sehr hoch, schon ohne dass sie durch die Gegend geschaukelt werden. Der Transport in eine der beiden Universitätskliniken im Regierungsbezirk erhöht dieses Risiko beträchtlich, auch wenn das Gesundheitsministerium und das Verwaltungsgericht diese Gefahr nicht sehen.

Zudem ist es ganz offensichtlich so, und das ist das dritte Problem, dass zumindest an der Uniklinik Aachen die Kapazitäten zur Zeit noch nicht ausreichen, eine höhere Zahl an kleinen Frühchen zu behandeln. Schon bisher war es so, dass im Notfall bei Engpässen Kinder nach Düren verlegt werden mussten; diese Möglichkeit fällt dann natürlich auch weg. Ein Zuwachs an Aufgaben ginge laut Uniklinik Aachen „mit einer personellen Aufstockung an Fachleuten einher“.

In einer Situation, wo landauf, landab Betten auf Kinderintensivstationen nicht betrieben werden können, weil das Personal fehlt, ist es verantwortungslos, erst die Betten in Düren abzubauen und dann zu hoffen, dass man schon für Aachen genug Personal findet.

Geradezu zynisch ist es, wenn das Ministerium sagt, die Fälle seien sowieso zu hoch angesetzt gewesen, so dass „ nur der prognostizierte Bedarf berücksichtigt werden kann“: wer drüber liegt, hat Pech gehabt!