„Die Strukturen müssen für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Strukturen“ lautet eine Devise von NRW-Minister Laumann. Seit Beginn der Krankenhausreform in NRW beruhigt er die Menschen im größten deutschen Bundesland: Nicht jedes Krankenhaus müsse „alles machen“, einen “Kahlschlag” werde es mit ihm jedoch nicht geben. Zudem versprach er: Eine „Zentralisierung mit Augenmaß“, eine Qualitätssteigerung für die Patient*innen, eine Sicherstellung der Versorgung für alle.
Nachdem 327 von 330 Krankenhäuser nach den Krankenhaus-Konferenzen Ende April bis Anfang Juni 2024 Widerspruch zu den dort festgelegten Planungen eingelegt haben, verkündete das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) mit Schreiben vom 04.11.2024, dass der Start der Krankenhausreform um drei Monate verschoben wird. Zudem wird es – im Gegensatz zu den bisherigen Verlautbarungen – eine Übergangsfrist von 12 Monaten geben.
Widerstand aus der Praxis groß
Offensichtlich war der Widerstand aus der Praxis so groß, dass Minister Laumann als selbsternannter Vorreiter von Lauterbachs Krankenhausreform erst mal die Reißleine ziehen und eine gewisse Kehrtwende einleiten musste.
So erhalten im Bereich der geriatrischen Versorgung viele Krankenhäuser entsprechende Leistungsgruppen zurück. Gleiches gilt für die perinatale Versorgung von Neugeborenen. Auch hier werden Krankenhäusern die bereits aberkannten Perinatalen Versorgungszentren wieder zugewiesen. Die endoprothetische Versorgung, als auch die kardiale Versorgung über sog. LHKM-Standorte, welche in den ersten Bescheiden an vielen Krankenhäusern zu Aberkennungen der entsprechenden Leistungsgruppen geführt hatte, werden nun wieder zugewiesen. Auch die maximalversorgenden Krankenhäuser und Universitätskliniken, denen man trotz der propagierten Zentralisierung diverse Leistungsgruppen aberkannt hatte, bekommen diese nun wieder zugewiesen.
Defizite bleiben – Versorgung nicht gesichert
Die von allen Organisationen, Gewerkschaften und Bündnissen geforderte Übergangsfrist wurde nun ebenfalls bewilligt, um Krankenhäusern Zeit zu geben, drohende Versorgungslücken für die Bevölkerung möglicherweise in Kooperationen zu verhindern. Die grundlegenden Fehler dieser Krankenhausreform wird eine Übergangsfrist jedoch nicht beheben.
Wovor wir immer gewarnt haben, tritt jetzt zutage. Die Finanzierung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser in erreichbarer Nähe ist nach wie vor nicht gesichert. Gerade die Versorgung von Schwangeren und Gebärenden gestaltet sich von Tag zu Tag schwieriger und eine Lösung ist nicht in Sicht. Es fehlt jede Planung von sektorenübergreifenden Strukturen, um die Lücke zwischen fehlenden Krankenhäusern und dem ambulanten Sektor zu schließen.
Aus Sicht unseres Bündnisses führt die Reform für alle Versorgungsgebiete immer wieder zum selben Ergebnis: weniger Qualität, deutlich teurer und lange Wege, die die Gesundheit der Bürger*innen gefährden und teilweise zu lebensbedrohlichen Situationen führen werden.
Unsere Forderungen lauten deshalb nach wie vor:
- Eine patientenorientierte, barrierefreie, wohnortnahe und selbsthilfefreundliche Gesundheitsversorgung für alle!
- Gemeinwohlorientierung und Gewinnverbot!
- Stopp der Privatisierung von Krankenhäusern!
- Abschaffung des DRG-Fallpauschalensystems!
- Gute Arbeitsbedingungen und verbindliche Personalschlüssel für alle Bereiche im Krankenhaus!
- Demokratische Planung und Steuerung in die Hände aller!
Düsseldorf, den 02.12.2024