Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, hat gesetzlich vorgegebene Mindestmengen für bestimmte medizinische Eingriffe in Krankenhäusern festgelegt.

Diese sind zwingend einzuhalten. Sollten Krankenhäuser diese Vorgaben nicht erfüllen, so dürfen sie im Folgejahr diese Eingriffe nicht mehr durchführen. Doch wer versorgt die Patient*innen dann?

Wir haben uns angesehen, was das für die Krankenhäuser in den Versorgungsgebieten 1,2 und 5* bedeutet (*für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit Geburtsgewicht < 1.250g, komplexe Operationen an der Speiseröhre, Bauchspeicheldrüse/Pankreaseingriffe, Lebereingriffe/Transplantationen)

  1. Viele der angesehenen Krankenhäuser erfüllen nicht den G-BA Beschluss! Das heißt: Im Jahr 2025, spätestens 2026, dürfen dort die genannten Eingriffe nicht mehr durchgeführt werden oder es darf nicht eine*n Patient*in weniger versorgt werden, da dann die Mindestvorgabe unterschritten ist.
  2. Vielen Krankenhäusern wurden diese Eingriffe/Leistungsgruppen grundsätzlich aberkannt.
  3. Bei den restlichen Krankenhäusern, die dann noch Patient*innen in diesen Bereichen versorgen dürfen, wurden die Fallzahlen aber nicht entsprechend der „Verluste“ angepasst oder ausgeglichen.

Beispiel: Frühchenversorgung in Versorgungsgebiet 5

Trotz der bestehenden Unterversorgung im geburtshilflichen Bereich, insbesondere in der sog. „Frühchenversorgung“, werden an 4 Krankenhausstandorten die Fallzahlen reduziert (einmal komplett auf 0). Und das in dem Wissen, dass von den verbleibenden 3 Kliniken, die diese Versorgung dann noch anbieten können, zwei nach der Kölner Stadtplanung bald geschlossen werden. Kein anderes Krankenhaus erfährt eine Aufstockung für die wegfallende Versorgung.

Wir stellen dazu eine Anfrage an NRW-Gesundheitsminister Laumann (CDU) und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

  • Wie wird sichergestellt, dass alle Bürger*innen rechtzeitig ein für ihre Behandlung zugelassenes Krankenhaus erreichen können?
  • Patient*innen mit Eingriffen in den Bereichen Pankreas, Ösophagus und Leber leiden überwiegend an schwerwiegenden Tumorerkrankungen und haben daher wenig Zeit zu warten. Wie werden sich die Wartezeiten verlängern, wenn nur noch sehr wenig Krankenhäuser diese Eingriffe anbieten dürfen und sollen?
  • Warum werden über die Planungsgespräche Fälle vergeben, von denen man weiß, dass die Anzahl nicht den G-BA-Vorgaben entspricht?

Die ganze Anfrage vom 03.04.2024 findet ihr hier verlinkt.