Das Gesetz will die Erfassung von Behandlungen einfach aus den Daten der Vergangenheit nehmen und fortschreiben. Zukünftig sollen die Behandlungen dann lediglich an weniger Standorten konzentriert werden. Dies kann nicht die Grundlage sein, um Krankenhauskapazitäten in ausreichendem Umfang, also bedarfsgerecht zu planen und zu finanzieren. Außerdem muss als ein zentrales Qualitätsmerkmal der Gesundheitsversorgung der flächendeckende Zugang zur Krankenhausversorgung erhalten bleiben.

Aus unserer Sicht ist die Planung der Krankenhausbehandlung auch zwingend mit der Vorhaltung von Kapazitäten der Notfallversorgung zu verbinden. Die personelle Ausstattung der Kliniken, insbesondere im Pflegebereich, fließt lediglich am Rande in die planerischen Überlegungen ein. Dem Glauben, dass sich mit der Konzentration von Krankenhäusern der gravierende Mangel an Pflegekräften beheben ließe, widersprechen wir ausdrücklich. Zum einen werden in wenigen Großkrankenhäusern genauso viele Patient*innen versorgt, wie an mehreren kleineren Standorten. Zum anderen lässt sich Personal nicht beliebig verschieben und durch die Gegend schicken. Hier stoßen Mobilität und Flexibilität an deutliche Grenzen.

Eine gewinnorientierte Krankenhausversorgung, deren Ziel die Profitmaximierung durch Mengenausweitung und Fallsteuerung unter ökonomischen Gesichtspunkten ist, ist nicht vereinbar mit einer demokratischen Planung. Der alle Versorgungsformen, ob öffentlich, freigemeinnützig oder rein privatwirtschaftlich, umfassende Zwang, auf Basis des DRG-Systems Überschüsse zu erwirtschaften, fördert Konkurrenz. Das führt dazu, dass letztlich alle Krankenhäuser an Mengenausweitung und möglichst lukrativen Fällen interessiert sind.

Bisher komplett unbeachtet bleibt in der zukünftigen Planung die völlig unzureichende Finanzierung der Investitionskosten durch das Land.

Eine regionale und lokale stationäre Versorgung, die von einem umfassenden Versorgungsbedarf ausgeht, schließt Konkurrenzbeziehungen zwischen Krankenhausträgern aus. Sie kann nur kooperativ gelingen, indem sich Krankenhäuser und komplementäre Versorgungsformen vernetzen. Eine Planung für solche Strukturen braucht demokratische Verfahren sowie die Einbeziehung lokaler Akteure und die geregelte Beteiligung potentieller Patientinnen und Patienten.

Eine transparente und demokratische regionale Krankenhausplanung lässt sich nur als ein beteiligungsorientierter kooperativer Prozess organisieren. Dies schließt unseres Erachtens einen Wettbewerb, wie ihn der Entwurf weiterhin vorsieht, aus.

Aus diesen Gründen fordern wir die Landesregierung auf, den bisherigen Prozess sofort zu stoppen und auf wirklich demokratische Basis zu stellen.

Wir fordern stattdessen eine Krankenhausversorgung die sich an folgenden Zielen orientiert:

  • patientenorientiert, barrierefrei und selbsthilfefreundlich
    Wir fordern, dass die Gesundheitsversorgung an den Bedarfen der Patient*innen und an guter Qualität orientiert werden muss. Gesundheitsversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge!
  • wohnortnah und bedarfsorientiert geplant für alle in NRW
    Wir fordern eine intensive Analyse und ausreichend Zeit, um den neuen Krankenhausplan NRW zu erstellen – unter breiter Beteiligung aller Betroffenen bis 2021. Vorher darf es keine Umsetzungsschritte oder Vorfestlegungen geben, wie sie z.B. “Gutachten zur Krankenhauslandschaft NRW” aus dem Hause Laumann nahelegt. Wir fordern den Erhalt aller Kliniken, solange eine solche Analyse nicht vorliegt.
  • vollfinanziert durch das Land NRW
    Wir fordern ab sofort die vollständige Refinanzierung der Investitionskosten durch das Land NRW und ein Sonderprogramm zur Behebung des Investitionsstaus von aktuell über 12,5 Mrd. € bis 2024. Krankenhausgebäude und deren Ausstattung zu erhalten und zu modernisieren, ist gesetzlich geregelte Aufgabe des Landes NRW!
  • mit guten Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten
    Wir fordern mehr Personal in den Krankenhäusern und eine gesetzliche Personalbemessung, die eine gute Versorgung für alle sicherstellt! Ausdrücklich beziehen wir uns dabei auf alle Berufsgruppen, auch über die Pflege hinaus.
  • ein gemeinwohlorientiertes Gesundheitswesen – ohne Profite!
    Wir fordern die Landesregierung als ersten Schritt dazu auf, sich über eine Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, die Fallpauschalen (DRG) abzuschaffen und Profite wieder zu verbieten.